Darf man in Deutschland mit einem E-Scooter schneller als 20 km/h fahren?

Die allgemeinen Geschwindigkeitsregelungen für E-Scooter in Deutschland

Laut der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Diese Vorschrift wurde eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die Integration der E-Scooter in den Verkehr zu regulieren.

E-Scootern 20 km/h nicht überschreiten.

Straßenzulassung und Ausnahmen

E-Scooter müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine Straßenzulassung zu erhalten. Hier kommt der iHoverboard E9 und E9max ins Spiel, die explizit mit einer Straßenzulassung beworben werden. Diese Zulassung bedeutet, dass die Modelle die erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen und somit legal im Straßenverkehr genutzt werden können.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung des iHoverboard E9 und E9max

Die iHoverboard E-Scooter mit Straßenzulassung entsprechen den deutschen Vorschriften und dürfen demnach eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Die Einhaltung dieser Regelung gewährleistet, dass die Fahrzeuge sicher und gesetzeskonform im Straßenverkehr genutzt werden können.

Warum liegt die Höchstgeschwindigkeit deutscher Elektroroller bei 20 km/h?

Warum die 20 km/h-Grenze wichtig ist

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient nicht nur der Sicherheit von E-Scooter-Fahrern, sondern auch dem Schutz von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Durch die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird das Unfallrisiko minimiert und die Akzeptanz der E-Scooter im städtischen Umfeld gesteigert.

Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für E-Scooter in Deutschland wurde eingeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und eine harmonische Integration dieser Fahrzeuge in den Verkehr zu ermöglichen. Die Regelung ist Teil der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) und wurde im Juni 2019 mit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt.

Hier sind einige Gründe, warum diese Geschwindigkeitsbegrenzung gewählt wurde:

Sicherheit: Die geringere Geschwindigkeit soll das Unfallrisiko minimieren, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen E-Scooter häufig genutzt werden. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten haben Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer mehr Zeit, auf sich verändernde Verkehrssituationen zu reagieren.

Fußgängerschutz: In städtischen Gebieten teilen E-Scooter oft den Gehweg mit Fußgängern. Die Begrenzung auf 20 km/h dient dazu, die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten und die Interaktion zwischen Fußgängern und E-Scooter zu erleichtern.

Integration in den Verkehr: Die Geschwindigkeitsbegrenzung erleichtert die Integration von E-Scooter in den bestehenden Verkehr, insbesondere wenn sie auf Radwegen oder Fahrbahnen unterwegs sind. Dies trägt zur Verkehrssicherheit und einem reibungslosen Verkehrsfluss bei.

Schutz vor übermäßigem Risiko: E-Scooter gelten als vergleichsweise neue Form der Mobilität, und eine moderate Höchstgeschwindigkeit wurde festgelegt, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit höheren Geschwindigkeiten zu minimieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h nicht für alle Elektrofahrzeuge gilt. Elektrokleinstfahrzeuge, die als E-Scooter eingestuft werden, müssen sich an diese Vorschrift halten. Andere Elektrofahrzeuge, wie E-Bikes oder Elektrofahrräder, unterliegen unterschiedlichen Regelungen.


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